Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen umfassen die Vermietung von Sachen, insbesondere von Geräten und Anlagen der Veranstaltungstechnik des Vermieters. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig. 

2 Angebote des Vermieters sind stets freibleibend. Die Preise gelten in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Mülheim-Kärlich. Etwaigen Mietbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere Zahlungsverzug des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind portofrei in Mülheim-Kärlich zahlbar. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Schecks werden vom Vermieter nur Zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. pro angefangenen Monat, in Ansatz zu bringen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geneigt sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Mieter jede Weiterveräußerung der unter dem gesetzlich verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Mieter erst nach restlicher Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen. 

3 Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter erfüllt den Vertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Lager (z.Zt. Kärlicher Straße 25, 56218 Mülheim-Kärlich), auch wenn er die Ware an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit der Aussonderung der Ware durch den Vermieter statt. Ist dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er ein gleichwertiges Gerät bereitstellt. Bei der Übergabe muss sich der Mieter durch einen gültigen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Empfänger der Mietsachen nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er dem Vermieter eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat durch Übergabe an unsere Mitarbeiter in unserem Lager zu erfolgen. Mit seiner Unterschrift unter den Lieferschein erkennt der Mieter oder sein Bevollmächtigter verbindlich an, dass sich die Geräte in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

4 Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, sind wir hiervon in Kenntnis zu setzen. Für jeden Miettag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Miettag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen. 

5 Wird dem Vermieter die ihm obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Vermieters zurückzuführen, so ist der Mieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Mieters auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Vermietung oder der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Sofern unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Willens des Vermieters liegen (höhere Gewalt), die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. 

6 Der Mieter darf die Mietgegenstände ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht untervermieten, verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch oder schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z. B. durch Pfändung). 7 Der Mieter hat die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand erhalten. Jegliche Veränderungen an den Mietgegenständen sind dem Mieter untersagt. Sollten sich bei Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, sind wir davon sofort in Kenntnis zu setzen, um für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Mieters haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort schriftlich anzuzeigen. 

8 Wenn wir die technische Durchführung einer Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie gemäß Ziffer 7. Das heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Mieter hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten. 

9 Die Gefahr des Unterganges, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Mieter. Er sichert uns zu, die gemieteten Geräte in einem einwandfreien Zustand zurück zu geben. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. 

10 Tritt der Mieter von dem Mietvertrag zurück, oder verweigert aus einem anderen Grunde die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen. Als 100% der geschuldeten Leistungen des Mieters ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. Ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch den Vermieter beauftragten Subunternehmen. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin der Auftragserteilung durch den Mieter. Der Mieter hat danach bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten: 

bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5% des Auftragsvolumens,
bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20% des Auftragsvolumens,
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Auftragsvolumens,
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragsvolumens,
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 90% des Auftragsvolumens. 

Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in Höhe von 90% des Auftragsvolumens. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten. 

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit gesetzlich zulässig, Andernach. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen - in den Grenzen des AGB-Gesetzes, soweit dies gelten sollte - soweit wie möglich entspricht.

- Stand 25.05.2018 -